Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma WM Agri Technics GmbH mit Sitz in Italien - 39053 Karneid (BZ), Breiener Straße 15, MwSt. / Steuer- und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen 02929330211 


1.     Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages.

 

2.     Technische Daten und Dokumentation des Verkaufs

Mit der Unterzeichnung des Bestellformulars erklärt der Käufer das Produkt laut technischer Zeichnung oder Abbildung zu kennen und einspruchslos zu akzeptieren, sowie für seine Zwecke und Ansprüche als geeignet zu erachten. Sollte diesbezüglich nicht ausreichend Information vorhanden sein, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung an die Firma WM Agri Technics GmbH.

 

3.     Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der endgültige Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Bei lediglich mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen trägt der Kunde allein Gefahr und Kosten etwaiger fehlerhafter Ausführungen.

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar.

Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

 

4.     Preis

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angeführt, zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.

Die Preise gelten falls nicht anders angegeben ab Werk Blumau.

Verpackungen, Paletten, Versicherungen, Transportspesen etc. werden zusätzlich verrechnet.

Der angeführte Verkaufspreis versteht sich exklusive Kosten für Personalschulung beim Kunden oder andere spezielle Dienstleistungen, es sei denn diese wurden von WM Agri Technics GmbH ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angeführt.

 

5.     Eigentumsvorbehalt

Die von der WM Agri Technics GmbH gelieferten Produkte bleiben ihr Eigentum bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat. Während dieser Zeit hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ganz oder teilweise weiter zu veräußern und weiter zu geben. Sollte er dieser Bestimmung zuwiderhandeln, tritt der Käufer automatisch seine Ansprüche gegen denjenigen, der das Eigentum erwirbt, ab, und hat der Firma WM Agri Technics GmbH sämtliche daraus entstandene Schäden bzw. Aufwände zu ersetzen.

 

6.     Liefertermin

Die Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend.

Die von WM Agri Technics GmbH in Aussicht gestellten Liefertermine sind Richttermine. Ein Schadensersatz bzw. eine Entschädigung für eventuell verspätete Lieferungen können nicht verlangt werden.

Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Werk auf den Kunden über.

 

7.     Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsziele:

40% innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung

40% vor Auslieferung

20% innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung.

Die Zahlung erfolgt in Euro innerhalb der in der Auftragsbestätigung angeführten Fristen an WM Agri Technics GmbH, Bankspesen und Ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Beanstandungen, aus welchem Grund auch immer, gewähren dem Kunden nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

Die unterlassene Zahlung, auch eines Teilbetrages, innerhalb der vereinbarten Frist ermächtigt die Firma WM Agri Technics GmbH, jegliche Lieferung auszusetzen, auch wenn diese nicht unmittelbar mit dem gegenständlichen Auftrag zusammenhängt. Jedenfalls hat die fehlende Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist automatisch die Fälligstellung des gesamten Betrages der Auftragsbestätigung vor Auslieferung zur Folge.

 

8.     Garantie

Die Garantie auf das gelieferte Produkt beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum. Die Garantie deckt Störungen und Defekte von Struktur- und Funktionskomponenten nur dann ab, wenn das Produkt regelmäßig gewartet wurde. Aus der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile sowie Schäden, die durch unsachgemäßen oder nicht den Nutzungsvorschriften entsprechenden Gebrauch entstanden sind. Die Garantie haftet nicht für Schäden, die während einer längeren Betriebspause entstanden sind oder für jeden anderen indirekten Schaden.

Wenn der Käufer die Produkte eigenmächtig repariert oder abgeändert hat oder andere, nicht von der Firma WM Agri Technics GmbH beauftragte Personen dies getan haben, führt dies zum Verlust des Garantieanspruches.

Von der Garantie ausgeschlossen sind im jedem Fall die Anfahrt, der Arbeitsaufwand und die anfallenden Transportspesen.  


9.     Reklamationen

Sichtbare Mängel oder fehlende Teile sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb acht Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach ihrem Entdecken, jeweils einlangend mittels eingeschriebenen Briefes der WM Agri Technics GmbH mitzuteilen; ansonsten gilt die Ware als vorbehaltlos und mängelfrei übernommen. 

10.  Urheberrecht

An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behält sich die Firma WM Agri Technics GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Genehmigung der Firma WM Agri Technics GmbH nicht Dritten zugänglich gemacht bzw. zur Verfügung gestellt werden und sind auf einfache Anforderung sofort zurückzugeben. Im Falle der Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde der Firma WM Agri Technics GmbH sämtliche daraus entstandene Schäden zu ersetzen.

 

11.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bedingung dieses Vertrages oder ein Teil hiervon gegen gesetzliche zwingende Vorschriften verstoßen oder aus irgendwelchen Gründen unwirksam oder anfechtbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine gültige und wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck gleich steht oder möglichst nahe kommt.

 

12.  Gerichtsstand

Jede Form des zivilen Rechtsstreits unterliegt ausschließlich der italienischen Rechtsprechung und der Zuständigkeit des Gerichtsstandes Bozen.